Vladimir Piontkovskij
handelnd unter OCTAFORGE LABS
Rheinberg 2
55469 Simmern
E-Mail: contact@octaforgelabs.com
Nachfolgend „OCTAFORGE LABS“ genannt.
§ 1 Geltungsbereich und Geschäftskunden
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen OCTAFORGE LABS und seinen Auftraggebern über Webentwicklung, Webshop-Erstellung, technische Einrichtung, technische Betreuung, Wartung, Support, Sicherheitsprüfungen und sonstige IT-Dienstleistungen.
Das Angebot von OCTAFORGE LABS richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geschlossen.
Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn OCTAFORGE LABS ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer gesonderten Leistungsbeschreibung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
Angebote von OCTAFORGE LABS sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- die Annahme eines Angebots in Textform,
- die Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung,
- die Zahlung einer vereinbarten Anzahlung oder
- den Beginn der Leistungserbringung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers.
Bestandteil des Vertrags sind in folgender Reihenfolge:
- individuelle Vereinbarungen und das angenommene Angebot,
- die Leistungsbeschreibung beziehungsweise das Projektkonzept,
- gegebenenfalls der Vertrag zur Auftragsverarbeitung,
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Angaben auf der Website, in Präsentationen, Referenzprojekten oder Werbematerialien stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar, sofern sie nicht ausdrücklich in die individuelle Leistungsbeschreibung aufgenommen wurden.
§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
OCTAFORGE LABS erstellt und betreut individuell konfigurierte Webshops und Websites auf Grundlage eigener Templates, Frameworks, Komponenten, Bibliotheken, Automatisierungen und technischer Systeme.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot und der zugehörigen Leistungsbeschreibung. Dies kann insbesondere Shop-Entwicklung, Warenkorb- und Checkout-Funktionen, Zahlungsanbindungen, Einrichtung und Deployment auf Infrastruktur des Auftraggebers, technische Wartung, Sicherheitsprüfungen und laufenden Support umfassen.
OCTAFORGE LABS stellt keine eigene Hosting-Infrastruktur bereit. Webshops und Websites werden auf eigenen Accounts des Auftraggebers bei Hosting-, DNS-, E-Mail- und vergleichbaren Drittanbietern betrieben; siehe hierzu § 15.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags. Hierzu gehören insbesondere:
- die Erstellung rechtlich geprüfter AGB, Impressums- oder Datenschutztexte für den Auftraggeber,
- Rechts- oder Steuerberatung,
- Produktfotografie und Bildbearbeitung,
- dauerhafte Produktpflege oder Produkteingabe,
- Suchmaschinenoptimierung, Marketing und Werbekampagnen,
- Übersetzungen,
- die Entwicklung zusätzlicher Funktionen nach Projektfreigabe,
- Kosten externer Dienstleister, Lizenzen, Domains und Zahlungsanbieter.
Die einmalige Projektvergütung wird für Einrichtung, Konfiguration, Entwicklung, Designanpassung und kundenspezifische Implementierung gezahlt. Sie stellt keinen Kauf und keine vollständige Übertragung der zugrunde liegenden Software oder des Quellcodes dar.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt OCTAFORGE LABS alle für die Durchführung des Projekts notwendigen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung.
Dazu gehören insbesondere:
- Unternehmens- und Kontaktdaten,
- Logos, Bilder und Texte,
- Produktdaten und Preisangaben,
- Versand- und Zahlungsbedingungen,
- Zugangsdaten zu Domains und erforderlichen Drittanbietern,
- rechtliche Texte des Auftraggebers,
- Rückmeldungen und Freigaben.
Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Nutzung sämtlicher bereitgestellter Inhalte berechtigt ist und dass deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Er ist für die rechtliche Zulässigkeit seines Geschäftsmodells, seiner Produkte, Inhalte, Preise, Werbeaussagen und Rechtstexte verantwortlich.
Verzögerungen aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Entsteht OCTAFORGE LABS durch fehlende oder verspätete Mitwirkung zusätzlicher Aufwand, darf dieser nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet werden.
§ 5 Änderungswünsche und Zusatzleistungen
Änderungswünsche, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, stellen zusätzliche Leistungen dar. Zusätzliche Leistungen werden nach vorheriger Abstimmung nach Zeitaufwand abgerechnet.
Sofern im Angebot kein anderer Stundensatz vereinbart wurde, beträgt der Stundensatz 65,00 Euro netto pro Stunde zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Die Abrechnung erfolgt in Einheiten von jeweils angefangenen 15 Minuten. OCTAFORGE LABS informiert den Auftraggeber vor der Umsetzung, wenn ein Änderungswunsch voraussichtlich zu erheblichem Mehraufwand oder einer Verschiebung des Fertigstellungstermins führt.
Kleine Korrekturen innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs gelten nicht automatisch als kostenpflichtige Zusatzleistung.
§ 6 Projektfristen
Projektfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Ein verbindlicher Fertigstellungstermin setzt voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten vollständig und fristgerecht erfüllt.
Fristen verlängern sich angemessen bei:
- nachträglichen Änderungswünschen,
- fehlenden Freigaben,
- verspäteter Bereitstellung von Inhalten,
- Störungen bei Drittanbietern,
- höherer Gewalt oder sonstigen von OCTAFORGE LABS nicht zu vertretenden Umständen.
Teilabnahmen oder eine schrittweise Bereitstellung einzelner Projektbestandteile können vereinbart werden.
§ 7 Projektvergütung und Zahlungsbedingungen
Für die Erstellung und Einrichtung eines Webshops gilt, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, folgende Zahlungsregelung:
- 50 Prozent nach Auftragserteilung,
- 50 Prozent nach Fertigstellung beziehungsweise Abnahme und vor der endgültigen Liveschaltung.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. OCTAFORGE LABS ist berechtigt, mit der Projektarbeit erst nach Eingang der vereinbarten ersten Teilzahlung zu beginnen.
Die Liveschaltung des Webshops kann bis zum vollständigen Eingang der vereinbarten Projektvergütung zurückgestellt werden. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese erhoben wird.
Kosten externer Dienstleister, Domains, Lizenzen, Zahlungsanbieter oder kostenpflichtiger Erweiterungen werden zusätzlich berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
§ 8 Fertigstellung und Abnahme
Nach Fertigstellung stellt OCTAFORGE LABS dem Auftraggeber den Webshop oder die Website zur Prüfung bereit und fordert ihn zur Abnahme auf. Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb von zehn Werktagen und erklärt entweder die Abnahme oder teilt konkrete wesentliche Mängel in Textform mit.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Werden konkrete Mängel angezeigt, erhält OCTAFORGE LABS zunächst die Gelegenheit zur Nachbesserung.
Die Abnahme gilt nach einem entsprechenden Hinweis von OCTAFORGE LABS auch als erfolgt, wenn:
- der Auftraggeber innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist keine Abnahme erklärt und die Abnahme nicht unter Benennung mindestens eines Mangels verweigert oder
- der Auftraggeber den Webshop oder die Website mit Zustimmung von OCTAFORGE LABS produktiv nutzt.
Änderungswünsche oder zusätzliche Funktionen, die nicht Teil der vereinbarten Leistungsbeschreibung sind, verhindern die Abnahme nicht.
§ 9 Mängel und Nachbesserung
Ein Mangel liegt vor, wenn die erbrachte Leistung wesentlich von der vereinbarten Leistungsbeschreibung abweicht.
Kein Mangel liegt insbesondere vor bei:
- nachträglich gewünschten Funktionen,
- subjektivem Nichtgefallen trotz vorheriger Freigabe,
- Änderungen an Browsern, Betriebssystemen oder Drittanbieterdiensten,
- Fehlern durch Eingriffe des Auftraggebers oder unbefugter Dritter,
- fehlerhaften Inhalten oder Daten des Auftraggebers,
- Ausfällen externer Infrastruktur außerhalb des Einflussbereichs von OCTAFORGE LABS.
OCTAFORGE LABS erhält zunächst die Möglichkeit, einen berechtigten Mangel innerhalb angemessener Frist zu beheben. Der Auftraggeber muss Fehler nachvollziehbar beschreiben und, soweit möglich, durch Screenshots, Fehlermeldungen oder reproduzierbare Schritte dokumentieren.
Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben im Übrigen unberührt.
§ 10 Technische Betreuung
Nach Abschluss des Projekts beginnt der Vertrag über die technische Betreuung zu dem im Angebot, im Abnahmeprotokoll oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Datum.
Webshop und Website werden auf eigenen Accounts des Auftraggebers bei Hosting-, DNS-, E-Mail- und vergleichbaren Drittanbietern betrieben (beispielsweise Render, Cloudflare, Resend oder Cloudinary). Der Auftraggeber gewährt OCTAFORGE LABS hierfür die für die Betreuung erforderlichen Zugriffsrechte, insbesondere durch Einladung als Mitglied oder Mitarbeiter des jeweiligen Accounts. Verträge, Gebühren und Nutzungsbedingungen dieser Drittanbieter bestehen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Anbieter.
Die laufende Betreuung umfasst, soweit im Angebot vereinbart:
- Einrichtung und Deployment des Webshops oder der Website auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Systemen,
- technische Wartung,
- Sicherheits- und Abhängigkeitsupdates,
- technische Überwachung,
- regelmäßige Datensicherungen,
- Fehlerbehebung bei von OCTAFORGE LABS zu vertretenden technischen Fehlern,
- Support während der vereinbarten Supportzeiten.
Nicht in der monatlichen Betreuung enthalten sind insbesondere:
- neue Funktionen,
- größere Designänderungen,
- Produkt- oder Inhaltspflege,
- rechtliche Prüfungen,
- Fehler aufgrund von Eingriffen des Auftraggebers,
- Schäden durch unsichere Zugangsdaten des Auftraggebers,
- Sonderentwicklungen und Migrationen,
- Leistungen außerhalb der vereinbarten Supportzeiten.
Nicht enthaltene Arbeiten werden nach § 5 abgerechnet.
§ 11 Sicherheitsprüfungen
Soweit Sicherheitsprüfungen vereinbart sind, prüft OCTAFORGE LABS Webshops und Websites mit branchenüblichen Werkzeugen und Methoden, insbesondere orientiert an praxisnahen OWASP-Prüfansätzen.
Eine Sicherheitsprüfung ist eine Momentaufnahme zum Prüfzeitpunkt. Sie stellt keine Garantie dar, dass ein System frei von sämtlichen Schwachstellen ist oder künftig nicht angegriffen werden kann.
Der Umfang einer Sicherheitsprüfung ergibt sich aus dem Angebot. Nicht ausdrücklich vereinbarte Penetrationstests, Quellcode-Audits, forensische Untersuchungen, Compliance-Zertifizierungen oder Prüfungen fremder Systeme sind nicht geschuldet.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Beauftragung der Sicherheitsprüfung berechtigt ist und dass erforderliche Freigaben für zu prüfende Systeme vorliegen.
§ 12 Jahresrechnung und monatliche Zahlung
Die Vergütung für die technische Betreuung wird als monatliche Vergütung vereinbart. OCTAFORGE LABS stellt dem Auftraggeber für jeden zwölfmonatigen Leistungszeitraum eine Jahresrechnung aus.
Der in der Jahresrechnung ausgewiesene Gesamtbetrag ist in zwölf gleichen monatlichen Teilbeträgen zahlbar. Die monatlichen Teilbeträge sind jeweils im Voraus zu den auf der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitsterminen zu entrichten.
Der erste Teilbetrag ist spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung beziehungsweise zum vereinbarten Leistungsbeginn fällig. Die Ausstellung einer Jahresrechnung verändert nicht den monatlichen Charakter der laufenden Vergütung.
Endet der Vertrag wirksam vor Ablauf eines bereits abgerechneten Jahreszeitraums, sind nur die Teilbeträge bis zum wirksamen Vertragsende geschuldet. Bereits zu viel gezahlte Beträge werden verrechnet oder gutgeschrieben.
Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 13 Supportzeiten und Reaktionszeiten
Die regulären Supportzeiten sind Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Geschäftssitz von OCTAFORGE LABS.
Eine bestimmte Reaktions-, Wiederherstellungs- oder Lösungszeit wird nur geschuldet, wenn sie in einem gesonderten Service-Level-Agreement ausdrücklich vereinbart wurde.
Supportanfragen werden nach Dringlichkeit, Auswirkung und Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Notfallarbeiten außerhalb der regulären Supportzeiten können gesondert berechnet werden.
§ 14 Verfügbarkeit, Wartungen und technische Störungen
OCTAFORGE LABS bemüht sich im Rahmen der technischen Betreuung um eine möglichst unterbrechungsfreie Bereitstellung des Webshops oder der Website, soweit dies im Einflussbereich von OCTAFORGE LABS liegt. Eine Verfügbarkeit von 100 Prozent wird nicht geschuldet.
Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:
- Wartungsarbeiten,
- Sicherheitsupdates,
- technische Störungen,
- notwendige Änderungen an der Infrastruktur,
- Ausfälle von Internet-, Hosting-, DNS-, E-Mail- oder Zahlungsdienstleistern,
- Angriffe oder Sicherheitsvorfälle.
Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab angekündigt. OCTAFORGE LABS haftet nicht für Störungen externer Anbieter, soweit OCTAFORGE LABS diese nicht schuldhaft verursacht oder einen ungeeigneten Anbieter schuldhaft ausgewählt hat.
§ 15 Drittanbieter, Domains und externe Dienste
Webshops und Websites laufen auf externen Diensten, die der Auftraggeber in eigenem Namen und auf eigene Rechnung abschließt, beispielsweise Hosting-, Datenbank-, DNS-, E-Mail-, Bild-, Analyse- oder Zahlungsdienstleister.
Hierzu können insbesondere Anbieter wie Cloudflare, Render, Cloudinary, Resend, Stripe, PayPal, Klarna oder vergleichbare Dienste gehören. Für die Nutzung externer Dienste gelten zusätzlich die jeweiligen Vertrags-, Datenschutz- und Nutzungsbedingungen des Anbieters; OCTAFORGE LABS ist an diesen Verträgen nicht beteiligt.
OCTAFORGE LABS kann dem Auftraggeber den Wechsel zu einem technisch und wirtschaftlich vergleichbaren Anbieter empfehlen, sofern dies sinnvoll oder erforderlich ist. Über den Abschluss, die Konfiguration und die Kündigung von Verträgen mit Drittanbietern entscheidet der Auftraggeber.
Domains werden auf den Namen des Auftraggebers registriert. Der Auftraggeber gewährt OCTAFORGE LABS für die Dauer der Betreuung die erforderlichen administrativen Zugriffsrechte, insbesondere durch Einladung in seine eigenen Accounts.
Da die genutzten Accounts im Eigentum und in der Verfügungsgewalt des Auftraggebers stehen, kann er die OCTAFORGE LABS eingeräumten Zugriffsrechte jederzeit einsehen und, insbesondere nach Vertragsende, widerrufen. Kundenspezifische Daten werden nach Maßgabe dieser AGB und des Datenschutzrechts herausgegeben.
Gebührensteigerungen oder Leistungsänderungen externer Anbieter liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von OCTAFORGE LABS und gehen zu Lasten des Auftraggebers, der die jeweiligen Verträge hält.
§ 16 Datensicherungen
Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, erstellt OCTAFORGE LABS regelmäßige betriebliche Sicherungen der relevanten Datenbank- und Projektdaten.
Als Standard ist eine tägliche Datensicherung mit einer rollierenden Aufbewahrungsdauer von bis zu 14 Tagen vorgesehen, soweit die eingesetzte technische Infrastruktur dies unterstützt.
Die Datensicherungen dienen der Wiederherstellung bei technischen Störungen und stellen kein dauerhaftes Archiv dar. Der Auftraggeber bleibt verpflichtet, die von ihm bereitgestellten Originalinhalte, Produktbilder, Texte und Geschäftsunterlagen zusätzlich selbst aufzubewahren.
Wiederherstellungen, die aufgrund eines Fehlers oder Eingriffs des Auftraggebers erforderlich werden, können nach Zeitaufwand berechnet werden. Eine lückenlose Wiederherstellung sämtlicher zwischen zwei Sicherungszeitpunkten entstandener Daten kann nicht garantiert werden.
§ 17 Urheberrecht, Quellcode und Nutzungsrechte
Sämtliche Rechte an bereits vor Projektbeginn vorhandenen oder projektübergreifend entwickelten Bestandteilen verbleiben bei OCTAFORGE LABS beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
Dies betrifft insbesondere:
- Templates und Grundsysteme,
- Frameworks und Bibliotheken,
- Komponenten und Module,
- Datenmodelle und technische Strukturen,
- Administrationsoberflächen,
- Automatisierungen, Skripte und Deployment-Systeme,
- allgemeine Designs, Methoden und Entwicklungskonzepte,
- wiederverwendbare Programmteile.
Die einmalige Projektvergütung beinhaltet keine Übertragung des Quellcodes, der Repository-Zugänge oder der zugrunde liegenden Entwicklungsumgebung.
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht, den individuell eingerichteten Webshop oder die Website im Rahmen seines eigenen Geschäftsbetriebs und für die vereinbarte Domain zu verwenden.
Das Nutzungsrecht berechtigt nicht dazu:
- den Webshop, die Website oder den zugrunde liegenden Code für weitere Unternehmen oder Domains zu vervielfältigen,
- den Code zu verkaufen, unterzulizenzieren oder Dritten kommerziell zur Verfügung zu stellen,
- Bestandteile als eigenes Template- oder Softwareprodukt anzubieten,
- Repositorys oder Quellcode ohne Vereinbarung an Dritte weiterzugeben.
Das vereinbarte Standard-Nutzungsrecht ist auf den Betrieb im Rahmen der vom Auftraggeber selbst verantworteten Infrastruktur ausgerichtet, zu der OCTAFORGE LABS im Rahmen der technischen Betreuung Zugriff erhält. Ein Anspruch auf Herausgabe des vollständigen Quellcodes oder der zugrunde liegenden Entwicklungswerkzeuge besteht nur, wenn dies ausdrücklich im Angebot oder in einer gesonderten Übertragungsvereinbarung festgelegt wurde.
Nach Vertragsende kann eine lauffähige Projektübergabe, Quellcode-Lizenz, Migration oder Unterstützung beim Anbieterwechsel gesondert vereinbart und vergütet werden.
Kundeneigene Logos, Marken, Bilder, Texte, Produktdaten und sonstige Inhalte verbleiben im Rechts- und Verfügungsbereich des Auftraggebers. Die Rechte an Open-Source-Komponenten und Drittanbieter-Software bestimmen sich nach deren jeweiligen Lizenzbedingungen.
§ 18 Kundendaten und Vertragsende
Die im Webshop gespeicherten Kunden-, Bestell-, Produkt- und Unternehmensdaten des Auftraggebers bleiben dem Auftraggeber zugeordnet.
Nach Vertragsende erhält der Auftraggeber auf Anfrage einen Standardexport der kundenspezifischen Daten in einem technisch üblichen und verfügbaren Format. Der Antrag auf Export soll spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende gestellt werden.
Ein Standardexport ist nach Begleichung sämtlicher offener Forderungen einmalig in der vereinbarten Betreuung enthalten. Zusätzliche Aufbereitungen, Konvertierungen, Migrationen oder die Einrichtung bei einem neuen Anbieter werden nach Zeitaufwand berechnet.
OCTAFORGE LABS ist nicht verpflichtet, proprietäre interne Systeme, Zugangsdaten anderer Kunden oder die gesamte zentrale Infrastruktur herauszugeben. Nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und datenschutzrechtlicher Löschfristen werden nicht mehr benötigte Daten gelöscht.
§ 19 Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung
Der Vertrag über die technische Betreuung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit dem im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Abnahmeprotokoll genannten Beginn der laufenden Betreuung. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden.
Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, wird der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit fortgesetzt. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Kündigungen bedürfen der Textform, beispielsweise per E-Mail. Der einmalige Projektvertrag über die Erstellung des Webshops oder der Website endet grundsätzlich nach vollständiger Leistungserbringung, Abnahme und Bezahlung. Die Laufzeitregelungen dieses Paragraphen betreffen die anschließende laufende Betreuung.
§ 20 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn:
- eine Partei trotz Abmahnung wiederholt wesentliche Vertragspflichten verletzt,
- der Auftraggeber mit erheblichen Zahlungen in Verzug gerät,
- der Auftraggeber den Webshop oder die Website für rechtswidrige Zwecke verwendet,
- der Auftraggeber die technische Sicherheit des Systems erheblich gefährdet,
- über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird, soweit gesetzlich zulässig.
Soweit die Pflichtverletzung behebbar ist, ist vor einer außerordentlichen Kündigung grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.
§ 21 Preisänderungen
Die vereinbarte Grundvergütung bleibt während der ersten 12 Monate grundsätzlich unverändert.
Ausgenommen sind:
- Änderungen gesetzlicher Steuern oder Abgaben,
- nachweisbare Preissteigerungen zwingend erforderlicher Drittanbieter,
- vom Auftraggeber gewünschte Erweiterungen des Leistungsumfangs.
Preissteigerungen externer Anbieter dürfen nur in dem Umfang weitergegeben werden, in dem sie die Leistung für den jeweiligen Auftraggeber tatsächlich betreffen.
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit darf OCTAFORGE LABS die laufende Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von mindestens drei Monaten anpassen. Die Ankündigung erfolgt in Textform und enthält den neuen Preis sowie den Zeitpunkt der Änderung.
Bei einer Erhöhung der Grundvergütung erhält der Auftraggeber das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich zu kündigen. Auf dieses Recht wird in der Änderungsmitteilung hingewiesen.
§ 22 Zahlungsverzug und Leistungssperre
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. OCTAFORGE LABS ist berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und sonstige gesetzlich zulässige Verzugskosten geltend zu machen.
Befindet sich der Auftraggeber trotz Mahnung und angemessener Nachfrist mit einer wesentlichen Zahlung in Verzug, darf OCTAFORGE LABS die betroffenen Leistungen nach vorheriger Ankündigung vorübergehend einschränken oder sperren.
Eine Sperrung erfolgt nur, soweit sie unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien angemessen ist. Eine Sperrung führt nicht automatisch zur Löschung der Kundendaten.
Die Zahlungspflicht bleibt während einer vom Auftraggeber zu vertretenden Sperrung bestehen, soweit OCTAFORGE LABS die vereinbarte Infrastruktur weiterhin bereithält. Nach vollständiger Zahlung wird die Leistung innerhalb eines angemessenen Zeitraums wieder aktiviert.
Zusätzlicher Wiederherstellungs- oder Entsperrungsaufwand kann nach Zeitaufwand berechnet werden.
§ 23 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Der Auftraggeber bleibt grundsätzlich Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten seiner Kunden, Beschäftigten und Geschäftspartner, die über den Webshop verarbeitet werden.
Soweit OCTAFORGE LABS personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
OCTAFORGE LABS darf im Rahmen der Auftragsverarbeitung geeignete Unterauftragnehmer einsetzen, sofern die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Einzelheiten zu Weisungen, Unterauftragnehmern, technischen und organisatorischen Maßnahmen, Löschung, Unterstützungspflichten und Kontrollrechten werden im Vertrag zur Auftragsverarbeitung geregelt.
Diese AGB ersetzen den erforderlichen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nicht.
§ 24 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
Als vertraulich gelten insbesondere:
- Zugangsdaten und API-Schlüssel,
- Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse,
- nicht öffentliche technische Dokumentationen,
- Kundendaten,
- Preis- und Kalkulationsinformationen,
- interne Prozesse und Sicherheitsinformationen.
Vertrauliche Informationen dürfen nur solchen Personen oder Dienstleistern zugänglich gemacht werden, die sie zur Vertragserfüllung benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Vertragsende fort. Gesetzliche Offenlegungs- und Auskunftspflichten bleiben unberührt.
§ 25 Haftung
OCTAFORGE LABS haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- bei ausdrücklich übernommenen Garantien,
- nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet OCTAFORGE LABS nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Bei Datenverlust ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei Durchführung der vereinbarten und angemessenen Datensicherungsmaßnahmen entstanden wäre.
OCTAFORGE LABS haftet nicht für:
- vom Auftraggeber bereitgestellte fehlerhafte oder rechtswidrige Inhalte,
- Änderungen durch den Auftraggeber oder nicht autorisierte Dritte,
- die wirtschaftliche Entwicklung oder den Umsatz des Webshops,
- Rankings bei Suchmaschinen,
- Entscheidungen oder Kontosperrungen externer Zahlungs-, Hosting- oder Plattformanbieter, soweit OCTAFORGE LABS diese nicht schuldhaft verursacht hat.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von OCTAFORGE LABS.
§ 26 Freistellung bei Inhalten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt OCTAFORGE LABS von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte, Produkte oder Weisungen entstehen.
Dies betrifft insbesondere Ansprüche wegen:
- Urheber- und Markenrechtsverletzungen,
- Persönlichkeitsrechtsverletzungen,
- wettbewerbswidriger Angaben,
- unzulässiger Produkte oder Werbeaussagen,
- fehlerhafter Preis-, Steuer-, Versand- oder Produktangaben.
Die Freistellung setzt voraus, dass OCTAFORGE LABS den Auftraggeber unverzüglich über den Anspruch informiert und ihm die angemessene Mitwirkung an der Rechtsverteidigung ermöglicht. Die Freistellung gilt nicht, soweit OCTAFORGE LABS den Anspruch selbst schuldhaft verursacht hat.
§ 27 Referenznennung und Footer-Hinweis
OCTAFORGE LABS darf den Namen des Auftraggebers, die Domain, öffentlich zugängliche Screenshots und eine allgemeine Projektbeschreibung als Referenz verwenden.
Vertrauliche Unternehmensdaten, Umsatzzahlen, Kundendaten oder interne Informationen werden nicht veröffentlicht. Der Auftraggeber kann der Referenzverwendung aus einem berechtigten geschäftlichen oder vertraulichen Grund in Textform widersprechen.
Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, darf im Footer des Webshops ein dezenter Hinweis aufgenommen werden:
Webshop & technische Betreuung durch OCTAFORGE LABS
Eine Entfernung des Footer-Hinweises kann im Rahmen einer gesonderten White-Label-Vereinbarung vereinbart werden.
§ 28 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die auf Ereignissen beruhen, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen.
Hierzu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Krieg, Arbeitskämpfe, großflächige Strom- oder Internetausfälle sowie nicht mit angemessenen Sicherheitsmaßnahmen vermeidbare Angriffe auf zentrale Infrastruktur gehören.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über das Ereignis und bemüht sich, die Auswirkungen angemessen zu begrenzen. Dauert die Verhinderung länger als 60 Tage an, können beide Parteien die noch nicht erbrachten betroffenen Leistungen kündigen.
§ 29 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von OCTAFORGE LABS, soweit gesetzlich zulässig.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist — soweit gesetzlich zulässig — ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz von OCTAFORGE LABS.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Individuelle Vereinbarungen und nachträgliche Änderungen sollen aus Nachweisgründen in Textform festgehalten werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.